Vom konkreten Problem zur nutzbaren Lösung.
Kurz gesagt (TL;DR)
Niklas Fiedler arbeitet mit AgenticNF aus Darmstadt in fünf Schritten: Verstehen, Abgrenzen, Umsetzen, Prüfen, Übergeben.
Ausgangspunkt ist ein konkreter Arbeitsablauf, aus dem ein überschaubarer erster Umfang mit prüfbarem Ergebnis entsteht.
Entscheidungen und Freigaben bleiben beim Kunden.
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Was ist neu (): belegte Kennzahlen mit Quellen-Link, eine Begriffserklärung, eine Ablaufgrafik und direkte Antworten unter den Zwischenüberschriften ergänzt.
Wir beginnen mit einem Arbeitsablauf, den Sie verbessern möchten. Daraus wird ein überschaubarer erster Umfang mit prüfbarem Ergebnis.
Begriff kurz erklärt: Was ist ein erster Umfang?
Erster Umfang: Ein erster Umfang ist der kleinste Ausschnitt eines Vorhabens, der tatsächlich nutzbar ist und gemeinsam an konkreten Beispielen geprüft wird.
Die Ausgangslage
Große Vorhaben sind schwer zu beurteilen, solange Umfang, Zuständigkeiten und Abnahme ungeklärt sind.
Ein großes Vorhaben ist schwer zu beurteilen, solange Umfang, Zuständigkeiten und Abnahme unklar sind.
Der Ansatz
Das Vorgehen hat fünf Schritte: Verstehen, Abgrenzen, Umsetzen, Prüfen und Übergeben.
Zuerst verstehen wir den Ist-Zustand. Dann skizzieren wir den passenden Lösungsweg, setzen den wichtigsten Ausschnitt um und prüfen ihn gemeinsam anhand konkreter Beispiele.
Was daraus entsteht
Jeder der fünf Schritte endet mit einem eigenen, prüfbaren Ergebnis.
- Verstehen: Auslöser, Beteiligte, Werkzeuge und Engpässe aufnehmen.
- Abgrenzen: Ergebnis, Umfang und Entscheidungspunkte festlegen.
- Umsetzen: Einen tatsächlich nutzbaren Ablauf entwickeln.
- Prüfen: Normalfälle und Ausnahmen gemeinsam durchgehen.
- Übergeben: Betrieb und nächste Ausbauschritte verständlich festhalten.
Den Umfang bewusst klären.
Zeit und Aufwand werden am konkreten Umfang geklärt, nicht aus einer Preistabelle abgeleitet.
Zeit, Aufwand und geeignete Technik hängen vom konkreten Umfang ab. Sie werden am Vorhaben geklärt, statt pauschal aus einer Preistabelle abgeleitet.
Zahlen und Einordnung
Amtliche und seriöse Statistiken ordnen das Thema ein; jede Zahl ist direkt mit ihrer Quelle verlinkt.
- Nach der KMU-Definition der Europäischen Kommission hat ein mittleres Unternehmen weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. (Quelle: Europäische Kommission, „SME definition“)
- Laut Destatis hatten 2024 18 % der Unternehmen ohne KI deren Einsatz erwogen; davon nannten 71 % fehlendes Wissen als Hinderungsgrund. (Quelle: Destatis, Pressemitteilung Nr. 444 vom 25. November 2024)
- Ebenfalls laut Destatis hielten 21 % dieser Unternehmen den Einsatz von KI im eigenen Betrieb für nicht sinnvoll. (Quelle: Destatis, Pressemitteilung Nr. 444 vom 25. November 2024)
Häufige Fragen
Hier stehen die häufigsten Fragen zu diesem Thema mit kurzen, direkten Antworten.
Womit beginnt die Zusammenarbeit?
Mit einem Arbeitsablauf, den Sie verbessern möchten. Im kostenlosen Erstgespräch zur Passungsprüfung wird geklärt, ob das Vorhaben passt. Ihr Vorhaben können Sie vorab im Anfrage-Assistenten beschreiben.
Warum startet ein Vorhaben mit einem kleinen ersten Umfang?
Ein großes Vorhaben ist schwer zu beurteilen, solange Umfang, Zuständigkeiten und Abnahme unklar sind. Deshalb wird zuerst der wichtigste Ausschnitt umgesetzt und gemeinsam anhand konkreter Beispiele geprüft.
Wer entscheidet über Freigaben und Abnahme?
Sie. Entscheidungen und Freigaben bleiben beim Kunden. Normalfälle und Ausnahmen werden gemeinsam durchgegangen, bevor Betrieb und nächste Ausbauschritte verständlich übergeben werden.
Wie werden Zeit und Aufwand festgelegt?
Zeit, Aufwand und geeignete Technik hängen vom konkreten Umfang ab. Sie werden am Vorhaben geklärt, statt pauschal aus einer Preistabelle abgeleitet.
Quellen und Hintergrund
Diese Quellen belegen die genannten Zahlen und geben rechtlichen oder fachlichen Hintergrund.
- Kennzahlen: Europäische Kommission, „SME definition“
- Kennzahlen: Destatis, Pressemitteilung Nr. 444 vom 25. November 2024
- Was in der EU als kleines oder mittleres Unternehmen gilt: KMU-Definition, Empfehlung 2003/361/EG auf EUR-Lex